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Mitglieder dieser Gütegemeinschaft würden Ihnen diese Frage sicher anders beantworten als wir. Holen Sie am besten mehrere Meinungen ein und lesen vielleicht auch noch diesen Beitrag. Eigentlich haben wir sehr großen Respekt vor der Institution RAL und im allgemeinen auch denen dem RAL angeschlossenen Gütegemeinschaften.

Bei der Gütegemeinschaft der Dachbeschichter sieht das aber etwas anders aus. Uns fehlen zum Beispiel:

Schriftlich formulierte konkrete und stimmige Anforderungen an das Endergebnis. Ist eine wolkige oder streifig und inhomogen wirkende Dachbeschichtung fachgerecht oder nicht? Deren Gütesicherung gibt da seit Jahren nichts her.
  1. Welche Eigenschaften soll eine Dachbeschichtungsfarbe haben? Seit Jahren stehen in deren Gütesicherung Sachen wie z. B. (sinngemäß zum Punkt Verarbeitungstemperatur): Verarbeitbar ab 5° C bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 80%.
  2. Ja was heißt das denn bitte schön? Was soll das heißen? Das ist doch nichts, die Anforderungen erfüllen sogar Wasser oder Apfeltee.
  3. In der gesamten Gütesicherung vermissen wir konkrete Kriterien nach denen Dachfarben verbindlich und für alle einheitlich zu prüfen sind. Gemeint sind hier vorgeschriebene, möglichst DIN-genormte einheitliche anerkannte Prüfmethoden. Im Moment ist es doch so, jeder Hersteller, der sich um eine Zulassung seines Dachbeschichtungsstoffs bewirbt, gibt die Prüfungen selbst in Auftrag. Nach welchen Normen welcher Punkt geprüft wird entscheidet er allein. Wie soll man, nur um an dieser Stelle ein einziges Beispiel zu nennen, den Glanzgradabbau verschiedener Dachfarben miteinander vergleichen, wenn der eine Farbhersteller eine visuelle (rein optische durch in Augenscheinnahme) Prüfung beauftragt und der andere eine messtechnische. Der ehrliche hat da schlechte Karten.
  4. Stichwort Farbtonveränderung. Es ist hinlänglich bekannt, dass organische Farbpigmente einem Abbauprozess durch UV-Einstrahlung unterliegen. Vergleichen Sie hierzu auch unseren Abschnitt zur Dachfarbe. Wir vermissen ein als verbindlich vorgeschriebenes  «Killerkriterium», ab welchem Grad einer Farbtonveränderung eine Dachfarbe als «schlecht» gelten muss. Nicht einmal Richtwerte scheinen zu existieren.
  5. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft Reinigung und Beschichtung von Dachpfannen und Dacheindeckungen e. V. (Gueda e. V.) sollten zwar von neutralen Sachverständigen fremdüberwacht werden, in der Vergangenheit bestand diese Framdüberwachung aber lediglich aus einer stichprobenartigen visuellen Prüfung nach der Fertigstellung. Das reicht in unseren Augen nicht aus, zumal andere Gütegemeinschaften, und so will es eigentlich auch der RAL, die Baustellen direkt während der Arbeiten und ohne Voranmeldung prüfen. Unser momentaner Kenntnisstand zur Fremdüberwachung der Mitglieder dieses Vereins besagt, dass dort ein passives Mitglied, ein ehemaliger Dachbeschichter «fremdüberwacht». Ob das so richtig ist...
Naja, so weit so gut, beenden wir an dieser Stelle unsere Aufzählung. Neben den vorstehend genannten gibt es noch eine ganze Reihe von weiteren Gründen, die in uns Zweifel an der Ernsthaftigkeit dieser Gütegemeinschaft für Dachbeschichtungen aufkommen lassen. Darüber hinaus liegt uns eine kommentierte Entwurfsfassung zur Änderung der jetzigen Güte- und Prüfbestimmungen vor. Auf diesem Entwurf stimmt nicht einmal die Anschrift des Vereins.

Aber wie gesagt, was wir hier schreiben muss nicht der Weisheit letzter Schluss oder kann veraltet sein, informieren Sie sich auch an anderen Stellen. Tagesaktuelle Informationen erhalten Sie beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. unter: www.ral-ggmbh.de.

Fazit    

Angesichts oben beschriebener Punkte können wir jedenfalls nicht ausschließen, dass einige unter dem Deckmantel einer RAL Dachbeschichtung sparsame Leistungen zu einem hohen Preis vermarkten wollen.


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