Zunächst einmal ist die Dachbeschichtung wie folgt definiert:
Reinigung und Beschichtung der sichtbaren und bewitterten Dachhaut.
Im Klartext bedeutet das, alles was sichtbar und bewittert sowie der Dachhaut zuzurechnen ist, muss auch beschichtet werden.
Ganz intelligente Angehörige der «Dachbeschichterzunft» haben von dieser Definition ja auch schon einmal gehört und einige davon versuchen dann dieses zu Ihren Gunsten auszulegen, indem sie vorgeben die Schenkel der Ortgänge gehören ja nicht mehr zur Dachhaut. Infolgedessen gehören sie schließlich auch nicht mehr zur Dachbeschichtung.
Schicken Sie diese «Experten» beruhigt nach Hause und holen Sie sich einen anständigen Fachbetrieb. Solche Leute wollen nur Geld schinden oder Arbeit einsparen. Reinigung und Beschichtung der Schenkel sind eine so genannte «Nebenleistung» und gehören zum üblichen Leistungsumfang einer Dachbeschichtung einfach dazu.
Einer gesonderten Erwähnung bedarf es nicht.