



Asbest in Wellplatten - oder nicht? |
|
Dachreinigungen auf Wellplatten, allerdings auch auf Faserzementschindeln (sog. Kunstschiefer) gestalten sich hinsichtlich der Reinigungsvorbereitung zunächst einmal kritisch. Zunächst ist die einfache Frage zu klären, ob das Material mit Asbest versehen ist oder nicht! Dabei zählen keine Bekundungen oder Vermutungen des Hausbesitzers oder etwa alte Rechnungen des Dachdeckers, einzige Entscheidungskriterien für eine mögliche Dachreinigung sind ein entsprechender Stempel auf der Rückseite der Platten, bzw. die mikroskopische Laboruntersuchung. Bei einem Alter von 35 Jahren allerdings da kann man sich den Aufwand auch sparen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass der Werkstoff Asbest enthält und deshalb eine Dachreinigung ausgeschlossen ist. Keine Dachreinigung auf asbesthaltigen Untergründen – TRGS 519Für die Reinigung asbesthaltiger Untergründe gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die TRGS 519. Zwar gilt sie nicht nur für Dachreinigungen, aber gerade hier ist sie vollumfänglich anwendbar. Gemäß dieser Vorschrift ist die Reinigung von Dächern durch Hochdruckwasserstrahlen streng verboten. Das bedeutet: Auch den Privatmann, der sein Dach selbst reinigt, erwarten empfindliche Strafen! Warum sind Dachreinigungen bei Asbest so gefährlich?Ganz einfach. Bei Dachreinigungen durch Hochdruckreinigern zersplittert Asbest in kleinste Fasern, lungengängige und extrem scharfe Faserfragmente. Lungengängig bedeutet, sie sind so klein, dass sie in die Lungenbläschen eindringen und diese zerstören. Sie werden regelrecht zerschnitten. Da Asbest Fasern vom Körper nicht resorbiert werden können verbleiben sie dort, was zu Krebs führen kann. Das gemeine hierbei ist, bis der Krebs ausbricht vergehen meist 25 – 30 Jahre. An seine Dachreinigung denkt da niemand mehr. Welche Ausnahmen bietet die TRGS 519?Unter bestimmten Umständen erlaubt die TRGS 519 eine Reinigung eines Dachwerkstoffes mit Asbest mit drucklosem Wasser und einem weichem Schwamm. Neben einem Sachkundenachweis bedarf es hierzu noch eines (mehrseitigen) schriftlichen Antrages und einer behördlichen Genehmigung. Diese wird aber kaum noch erteilt. Nachteile der «erlaubten» ReinigungsmethodeFür Dachreinigungen werden Genehmigungen nur noch selten erteilt. Durch die erforderliche Handarbeit steigt der Zeitbedarf. Dieser treibt den Preis in die Höhe. Auch kann der Bewuchs bei dem nach TRGS 519 «erlaubten» Reinigungsverfahren auf Dächern nicht vollständig beseitigt werden. Es verbleiben zum Teil dicke Reste. Diese erfordern nicht nur einen großzügigen Einsatz von Bioziden, sie bleiben auch unter der nachfolgenden Beschichtung deutlich sichtbar. Fazit bei Asbest:Das optische Ergebnis einer solchen Dachreinigung betrachten nicht nur wir als ungenügend. Es ist teuer und nur für wenig Geld mehr erhalten Sie eine Neueindeckung Ihres Daches. Zudem ist eine Neueindeckung in diesem Falle aus unserer Sicht eindeutig die umweltfreundlichere Lösung. Wir lehnen Reinigungsarbeiten an asbesthaltigen Bedachungen generell ab. |
DBS-Dachbausanierung
Siedlerstr. 21
63674 Altenstadt
Tel.: 0180 - 144 33 28
info@dbs-dachbausanierung.de
Kostenloser Kontakt:
0 180 - 144 33 28
Copyright © 2009 by www.dachbeschichtungen-aus-meisterhand.de. Alle Rechte vorbehalten Online Marketing Agentur: Köln | Dialog